Schulordnung
Mit dieser Schulordnung sind für alle Schülerinnen und Schüler Grundsätze aufgeschrieben, die an unserer Schule gelten sollen, damit ein freundliches und geregeltes Zusammenleben aller Beteiligten möglich ist. Sie kann nur dann voll wirksam werden, wenn alle verantwortungsbewusst mitdenken und entsprechend handeln. Dazu ist die Einhaltung ganz bestimmter Regeln notwendig.
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Maßnahmen bei Verstößen für die Grundschulklassen |
Maßnahmen bei Verstößen für die Mittelschulklassen |
vor dem Unterricht: Fahrschüler gehen nach Busankunft unmittelbar ins Schulhaus und verlassendas Gebäude nicht mehr. Dinkelscherbener Schüler betreten das Schulhaus ab 7.35 Uhr. Aufenthaltsort für wartende Schüler ist die Aula. Nach dem Umkleiden in den Garderoben begeben sich die Schüler in die Klassenzimmer und bleiben dort. Die Schüler tragen Hausschuhe und halten sich nicht auf den Gängen auf. Die Begleitung der Schüler durch die Eltern endet an der Schulhaustüre bzw in der Aula.
während des Unterrichts: Die Klassen können in Absprache mit ihren Lehrern eigene Regeln für das Verhalten im Unterricht aufstellen.
Darüber hinaus gilt: Kaugummikauen sowie Essen und Trinken während des Unterrichts sind verboten. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet. Die zur Verfügung gestellten Schulbücher sind sorgfältig zu behandeln. Schäden, die der Schüler mutwillig verursacht, werden von den Erziehungsberechtigten reguliert. Beim Stundenwechsel verbleiben die Schüler im Klassenzimmer. Ein notwendiger Klassenzimmerwechsel vollzieht sich leise und ohne Rennen auf Treppen und Gängen.
in der Pause: Die Schüler verlassen das Schulhaus zügig. Der Lehrer verschließt das Klassenzimmer und sorgt dafür, dass seine Schüler das Schulhaus rasch und zuverlässig verlassen. Wildes Rennen, Stoßen, Raufen, Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) sind untersagt. Während der Pause betreten die Schüler das Schulgebäude nicht. Das Verlassen des Pausengeländes ist strengstens untersagt. Die im südlichen Teil des Pausenhofes gelegenen Hügel dürfen wegen Unfallgefahr nicht betreten werden. Pausenabfälle gehören in die bereitgestellten Abfalleimer. Findet die Pause im Innenbereich statt, bleiben die Schüler in ihren Stockwerken bzw. gehen nach dem Pauseneinkauf sofort wieder dorthin zurück. Die Toiletten als Gemeinschaftseinrichtung sind besonders sauber zu halten. Beim 2. Gong zum Ende der Pause befinden sich die Schüler wieder in ihren Klassenzimmern.
nach dem Unterricht: Der Unterricht endet mit dem Gong. Die Schüler verlassen das Schulhaus durch den Haupteingang.
auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und im Bus: Die Schulleitung empfiehlt, den oberen der beiden Straßenübergänge in der Kohlstattstraße zu benutzen, da nur dieser von Lotsen gesichert ist und ein Überqueren der Fahrbahn im Bereich des Kreisverkehrs sehr gefährlich ist. Den Schülerlotsen ist Folge zu leisten. Verkehrssichere Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und ordnungsgemäß abgestellt. An der Bushaltestelle ist äußerste Vorsicht beim Ankommen der Busse geboten. Es wird nicht gedrängelt. Auf jüngere Schüler wird besondere Rücksicht genommen. Der markierte Abstandsstreifen darf erst bei Stillstand des Busses übertreten werden. Im Bus gibt es keine Stammplätze, Reservierungen sind nicht erlaubt. Freie Plätze sind sofort zu besetzen. Den Anordnungen der Buslotsen ist Folge zu leisten.
Verschiedenes: Jegliche Gewaltanwendung Mitschülern gegenüber ist absolut untersagt. Auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei allen schulischen Veranstaltungen sind Alkohol, Zigaretten und andere Formen von Drogen verboten. Die Benutzung von Inline-Skates, Skateboards, Kickboards usw ist im Schulgebäude nicht erlaubt. Gefährliche Gegenstände wie Messer, Feuerzeuge und ähnliches dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden. Sie werden vom Schulpersonal abgenommen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Auf dem Schulgelände und innerhalb des Schulgebäudes müssen Handys ausgeschaltet in der Schultasche verbleiben. Das Einschalten und Benutzen von Handys ist nur gestattet, wenn dies von Schulpersonal ausdrücklich genehmigt wird. Audio- oder Videoaufnahmen von Schülern und Lehrern dürfen nicht ohne Erlaubnis gemacht werden. Das Herunterladen und Darstellen von Gewaltvideos auf Handys ist ein Fall erheblicher Kriminalität. Besteht der Verdacht einer solchen Straftat, wird das Handy durch Schulpersonal sichergestellt und die Polizei informiert. Das Abspielen von Musik- und Filmaufnahmen über MP3-Player etc ist untersagt. Der Getränkeautomat darf zu folgenden Zeiten benutzt werden: Vor dem Unterricht bis 7.45 Uhr, zu Beginn der Pause und nach dem Unterricht. |